17.03.2016 - 6.3 Beschluss über die Fortführung des Haushaltskon...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lange weist darauf hin, dass beabsichtigt war, die Grundsteuer B auf einen Hebesatz von 385 v. H. zu erhöhen.

Die einzelnen Ausschüsse teilen mit, dass sie das Konsolidierungskonzept beraten haben und dem zustimmen.

 

Begründung:

 

Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt ist mittelfristig eingeschränkt bzw. gefährdet.

Kommunen mit eingeschränkter, gefährdeter und insbesondere mit wegfallender dauerhafter Leistungsfähigkeit sind verpflichtet, vorrangig den Haushalt zu konsolidieren. Grundlage dafür ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept, welches für die Handlungsfähigkeit der Kommunen zur Wiedererlangung ihrer dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit die konzeptionelle Grundlage darstellt. Damit ist das Haushaltssicherungskonzept die übergeordnete Planungs- und Handlungsvorgabe, mit dem die konkreten Vorstellungen zur finanziellen Entwicklung verbindlich im Sinne einer Selbstbindung festgelegt werden. Diese sind jährlich fortzuschreiben. Dabei ist der Finanzplanungszeittraum von 3 Vorausjahren möglichst nicht erheblich zu überschreiten.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Fortführung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2013 der Stadt Brüel für das Haushaltsjahr 2016

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 dafür: 11  dagegen: /  enth.:   /

 

  

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3276&TOLFDNR=27008&selfaction=print