17.03.2016 - 6.4 Grundsatzbeschluss zum Ausbau der Schmiedestraß...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Stadtvertretung Brüel
- Datum:
- Do., 17.03.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Brüel
- Federführend:
- Amt für Stadt-und Gemeindeentwicklung
- Bearbeiter:
- Edwin Junghans
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und der Verkehrssicherheit ist der Ausbau der Schmiedestraße im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung geplant.
Durch das Planungsbüro Daniela Kraft wurden hierzu 2 Varianten erarbeitet.
Variante 1
Straße: Ausbaulänge: ca. 250 m
Ausbauart: Asphalt
Ausbaubreite: 3,50 m
Gehweg: Ausbaulänge: ca. 235 m
Ausbauart: Betonrechteckpflaster
Ausbaubreite: 1,50 m
Verlauf auf den ersten 100 m zwischen Schweriner Straße und Zufahrt Parkplatz/Kita straßenbegleitend auf der nördlichen Seite. Im Bereich der Allee soll der Gehweg ebenfalls straßenbegleitend auf der Seite des Parkplatzes/Kita geführt werden.
Beleuchtung: Neuinstallation mit LED-Lampen.
Variante 2
Straße: Ausbaulänge: ca. 250 m
Ausbauart: Asphalt
Ausbaubreite: 3,50 m
Gehweg: Ausbaulänge. Ca. 250 m
Ausbauart: Betonrechteckpflaster
Ausbaubreite: 1,50 m
Verlauf auf den ersten 100 m wie bei Variante 1. Zwischen Zufahrt zum Parkplatz/Kita und der Straße Am Mühlenberg soll der Gehweg getrennt von der Fahrbahn zwischen der nördlichen Baumreihe und den Gartengrundstücken verlaufen. Bei der Variante ist Grunderwerb notwendig. Durch stark abfallendes Gelände muss der Gehweg durch eine Stützwand mit Absturzsicherung gesichert werden.
Beleuchtung: Neuinstallation mit LED-Lampen
Nach der Richtlinie für die integrierte ländliche Entwicklung beträgt die max. Ausbaubreite von Straße und Gehweg 5,00 m.
Die Kosten beider Varianten stellen sich wie folgt dar:
Variante 1 Variante 2
Gesamtkosten 307.000 € 357.000 €
Fördermittel 199.500 € 232.000 €
Eigenmittel 107.500 € 125.000 €
Von den Grundstückseigentümern sind Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Die Fördermittel für den Ausbau wurden für dieses Jahr in Aussicht gestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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