01.12.2016 - 6.1 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Erke bemängelt, dass die Prüfung erst nach diesem langen Zeitraum erfolgte. Die Sachverhalte zur Prüfung sind entsprechend schwerer nachvollziebar und bringen Unsicherheiten.

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 60 (5) ist der Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des Folgejahres zu beschließen und die Entlastung zu erteilen. Vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft wird die Entlastung vorbehaltlos empfohlen.

 

Der Jahresabschluss der Stadt Brüel für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgendem Ergebnis ab:

 

Jahresfehlbetrag:0,00 €

 

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag0,00 €

 

Forderungen aus dem gemeinsamen Zahlungs-

Mittelbestand gegenüber der Stadt Sternberg   427.491,29 €

 

Der Jahresabschluss Sondervermögen der Stadt Brüel für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgendem Ergebnis ab:

 

Jahresfehlbetrag0,00 €

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag0,00 €

Eigene liquide Mittel  des Sondervermögens0,00 €

(Forderungen gegenüber der Einheitskasse Stadt Sternberg von 244.776,67 €, dies entspricht den liquiden Mitteln)

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Brüel beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern den Bürgermeister für die Jahresrechnungen der Stadt Brüel und Sondervermögen 2012 die Entlastung zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 12dagegen: 0enth.: 0

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3279&TOLFDNR=29000&selfaction=print