02.02.2017 - 6.5 Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2017 un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Dally erläutert ausführlich die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen.

Zur Zeit läuft noch das Sanierungskonzeot der STEWO. In den nächsten Jahren sollte geprüft werden, ob die Sanierungsbeiträge verringert oder eingestellt werden können.

Zukünftig soll durch die Verwaltung darauf geachtet werden, dass die Kopien farbig angefertigt und verschickt werden.

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V vom 14.06.2012 hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß

§ 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt die Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2017 und 2018 mit Anlagen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 dafür: 11  dagegen: 0  enth.: 0 

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage