02.02.2017 - 6.8 Beschluss über den Antrag an die BVVG zur Einsc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Gremium:
- Stadtvertretung Brüel
- Datum:
- Do., 02.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Brüel
- Federführend:
- Grundstücks-und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Horst Köbernick
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Borawski sagt dazu, dass es ein gutes Zeichen an die Anwohner ist, dass die Stadt etwas an dem Zustand ändern will, auch wenn wir leider nicht viel Einfluss nehmen können.
Begründung:
In Einzelwasserversorgungsanlagen in Neu und Alt Necheln wurden Grenzwertüberschreitungen bei Uran festgestellt, die Wasserqualität entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Da ein Anschluss an das bestehende Rohrleistungsnetz aus technischen Gründen nicht erfolgen kann, ist eine Versorgung mit Wasser gem. Anforderungen der Trinkwasserverordnung derzeit nicht möglich. Das LUNG hat mit einer fachtechnischen Stellungnahme vom 26.01.2016 mitgeteilt, dass „Das geogen vorhandene Uran durch das Oxidationsmittel Nitrat gelöst wird, was zu erhöhten Uran-Konzentrationen im Grundwasser führt.“
Mit Schreiben vom 17.11.2015 führte Frau Hennings vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz folgendes aus: „ Daher sind alle Schritte, die zu einer Reduzierung der Nitrateinträge in das Grundwasser führen, grundsätzlich geeignet, die Uranbelastung des Grundwassers zu mindern bzw. zu vermeiden.“
Bedingt durch die kritische Situation der Wasserversorgung in den Ortslagen Neu- und Alt-Necheln, wurde durch den Umweltausschuss der Stadt Brüel in der Sitzung vom 01.02.2017 die Empfehlung gegeben, dass schnellstmöglich für die Stadtvertretung eine Beschlussfassung vorbereitet werden sollte, um eventuell einen Antrag an die BVVG zur Durchführung einer beschränkten Ausschreibung der um Necheln befindlichen Ackerflächen zu erreichen. Die Ausschreibung der angrenzenden Flächen sollte entsprechend den Bedingungen der ökologischen Anbauverbände den Einsatz von Stickstoffdünger auf max. 112 kg Gesamtstickstoffdüngermenge pro Hektar und Jahr beschränken. Die Größe der betroffenen landwirtschaftlichen Fläche beträgt ca. 50 ha. Da zur Zeit die Fließrichtung des Grundwassers nicht bekannt ist, wird aktuell die Einschränkung für die auf dem beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Flächen vorgeschlagen. In den letzten 2 Monaten wurden durch den Landkreis 3 Sondierungen veranlasst. Die Ergebnisse sollen im Februar vorliegen. Weiterhin wurden 2016 durch die Stadt Brüel Fördermittel für Erkundungsbohrungen und Untersuchungen nach der Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlichen Vorhaben beantragt. Durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt wurde in der vergangenen Woche bereits telefonisch bestätigt, dass die Fördermittel für 2017 bewilligt werden sollen. Falls im Ergebnis der Untersuchungen festgestellt werden sollte, dass die Bewirtschaftung einiger im Lageplan dargestellten Flächen keinen Einfluss auf die Trinkwasserqualität haben sollten (Grundwasserfließrichtung), dann sollte im Interesse aller Beteiligten (auch der Landwirtschaft) die Beschränkungen auf die relevanten Flächen reduziert werden. Weitere Details sind nachfolgend mit der BVVG zu klären.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Brüel beschließt, einen Antrag an die BVVG zur Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung von Pachtflächen entsprechend des in der Begründung dargestellten Sachverhaltes für nachfolgende Flurstücke in der Gemarkung Necheln Flur 1 zu stellen:
- Flurstücke 64/1, 65/2, 77/1, 75/8 (Lageplan).
Es ist anzustreben, dass die Bewirtschaftung der betreffenden Flurstücke entsprechend den Bedingungen der ökologischen Anbauverbände auf den Einsatz von max. 112 kg Gesamtstickstoffdüngermenge pro Hektar und Jahr beschränkt werden sollte.
Falls im Ergebnis der laufenden Untersuchungen eine Reduzierung der Flächen möglich sein sollte, dann sind die entsprechenden Einschränkungen auf die relevanten Flächen zu reduzieren.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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296,8 kB
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