08.02.2017 - 11 Weitere Vorgehensweise Regenrückhaltebecken

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Kröplin:

 

  • in der Vergangenheit wurden Pflegemaßnahmen, Unterhaltungsarbeiten und Reparaturarbeiten am Regenrückhaltebecken durch die Gemeinde durchgeführt.

 

 

Frau Steuber:

 

  • Vereinbarung zwischen Gemeinde dem Straßenbauamt liegt vor, danach obliegt die Unterhaltung der Kanalisation dem Straßenbauamt, die Unterhaltung des Regenrückhaltebeckens aber der Gemeinde.
  •  
  • es liegt eine Stellungnahme des Landkreises zur Unterhaltspflicht vor. Zu prüfen wäre der Nutzungsgrad des Beckens. Hier 25 % durch Bundesstraße und 75 % durch Gemeinde. Es könnte eine Störung der Geschäftsgrundlage vorliegen.

 

 

Festlegung: Gemeinde sollte mit Hilfe der Kommunalaufsicht eine gütliche Einigung mit dem Straßenbauamt herbeiführen.