08.02.2017 - 11 Weitere Vorgehensweise Regenrückhaltebecken
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Finanz- und Bauausschuss Witzin
- Datum:
- Mi., 08.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Kröplin:
- in der Vergangenheit wurden Pflegemaßnahmen, Unterhaltungsarbeiten und Reparaturarbeiten am Regenrückhaltebecken durch die Gemeinde durchgeführt.
Frau Steuber:
- Vereinbarung zwischen Gemeinde dem Straßenbauamt liegt vor, danach obliegt die Unterhaltung der Kanalisation dem Straßenbauamt, die Unterhaltung des Regenrückhaltebeckens aber der Gemeinde.
- es liegt eine Stellungnahme des Landkreises zur Unterhaltspflicht vor. Zu prüfen wäre der Nutzungsgrad des Beckens. Hier 25 % durch Bundesstraße und 75 % durch Gemeinde. Es könnte eine Störung der Geschäftsgrundlage vorliegen.
Festlegung: Gemeinde sollte mit Hilfe der Kommunalaufsicht eine gütliche Einigung mit dem Straßenbauamt herbeiführen.