26.04.2016 - 6.2 Beschluss Bauvoranfrage : Errichtung eines Wohn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dabel
- Datum:
- Di., 26.04.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Dabel
- Federführend:
- Grundstücks-und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Brinckmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussion zu dem Thema:
Herr Edlich äußert, dass das im Beschluss erwähnte „Vorhaben“ nicht bekannt ist. Man wüsste nicht, in welchem Detail die Planung vorgesehen sei, wo bsw. Wohngebäude bzw. Gewerbe angesiedelt werde solle.
Er bittet um Änderung des Wortlautes.
Der Wortlaut solle im Beschluss und in der Begründung geändert werden :
„aus den vorgenannten Gründen muss das Vorhaben abgelehnt werden“ gestrichen
und ersetzt durch:
„auf Grund des vorhandenen Baurechtes wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt“ .
Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig der Änderung zu.
Begründung:
Der Antragsteller Dauerholz Immobiliengesellschaft mbH u. Co.KG beabsichtigt am Standort Dabel, Straße der Artillerie 1, die Errichtung bzw. Nutzungsänderung wie vorgenannt.
Der vorgesehene Standort befindet sich im Geltungsbereich des B- Plan Nr. 5 „ Konversion Moltke-Kaserne Dabel „, der seine Rechtskraft seit dem 27.05.2008 besitzt.
Innerhalb eines Antragsverfahrens über den Fachdienst Bauordnung beim Landkreis Parchim – Ludwigslust, muss die Gemeinde eine Stellungnahme ( Gemeindliches Einvernehmen ) abgeben.
Das bestehende Baurecht ( B- Plan ) lässt eine Nutzung wie beantragt nicht zu, da die Flächen als Gewerbefläche ( GE ) bzw. Industriefläche ( GI ) ausgewiesen sind. Somit müsste eine Änderung des B- Planes erfolgen, um die gewünschte Nutzung zu ermöglichen.
Aus den vorgenannten Gründen muss das Vorhaben abgelehnt werden.