12.04.2016 - 6.1 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Borkow für da...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Borkow
- Datum:
- Di., 12.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Borkow
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Reinhard Dally
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
In der ursprünglichen Haushaltssatzung vom 15.12.2015 wird ein Stellenplanvolumen von 0,06 VzÄ ausgewiesen. Der Stellenplan weist hingegen 0,12 VzÄ aus. Legitimiert ist die Gemeinde auch bei nicht erforderlicher Genehmigung der Haushaltssatzung nur in Höhe der in der Satzung beschlossenen VzÄ Ausweisung. Soweit die im Stellenplan enthaltenen 0,12 VzÄ beschäftigt werden sollen, ist eine Korrektur der Satzung erforderlich, die durch die Gemeinde zu beschließen und nachfolgend nach Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zu veröffentlichen ist.
Das bedeutet, dass die Gemeinde einen 1. Nachtrag zur Korrektur zu beschließen hat.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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223,4 kB
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