12.04.2016 - 6.1 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Borkow für da...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

In der ursprünglichen Haushaltssatzung vom 15.12.2015 wird ein Stellenplanvolumen von 0,06 VzÄ ausgewiesen. Der Stellenplan weist hingegen 0,12 VzÄ aus. Legitimiert ist die Gemeinde auch bei nicht erforderlicher Genehmigung der Haushaltssatzung nur in Höhe der in der Satzung beschlossenen VzÄ Ausweisung. Soweit die im Stellenplan enthaltenen 0,12 VzÄ beschäftigt werden sollen, ist eine Korrektur der Satzung erforderlich, die durch die Gemeinde zu beschließen und nachfolgend nach Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zu veröffentlichen ist.

Das bedeutet, dass die Gemeinde einen 1. Nachtrag zur Korrektur zu beschließen hat.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Borkow beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016.

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 5dagegen: 0enth.: 0

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3323&TOLFDNR=27287&selfaction=print