08.11.2016 - 6.2 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Er...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Zusätze:
- Tischvorlage
- Gremium:
- Gemeindevertretung Borkow
- Datum:
- Di., 08.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Borkow
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eckardt Meyer
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Begründung:
Für die Nutzung der Feierhalle bei Beerdigungen werden derzeit je Nutzung 60,00 € berechnet. Die tatsächlichen Kosten liegen jedoch erheblich höher. Bei einer durchschnittlichen Nutzung der Feierhalle von 4 mal pro Jahr werden nur 240,00 € eingenommen.
Die tatsächlichen Kosten der letzten 4 Jahre für die Bewirtschaftung ergeben jedoch einen Durchschnittswert in Höhe von1.560,22 €/Jahr. Bei 4 maliger Nutzung ergibt dies einen Aufwand pro Nutzung von 390,05 €. Die Einnahmen decken somit nicht den Aufwand.
Amtsdurchschnitt: Feierhalle Brüel 200,00
130,13 € Feierhalle Dabel 200,00
Feierhalle Sternberg 191,00
Feierhalle Witzin 190,00
Feierhalle HohenPritz 100,00
Feierhalle Zaschendorf 75,00
Feierhalle Borkow 60,00
Feierhalle Kobrow 25,00
Vorgeschlagen wird die Festsetzung der Gebühren für die Nutzung der Feierhalle bei einer Beerdigung auf die Höhe von 130,00 €.
Die Änderung der Gebührensatzung ist in Form einer 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren auf dem Friedhof der Gemeinde Borkow zu beschließen. (Anlage)