08.11.2016 - 6.2 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Er...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Für die Nutzung der Feierhalle bei Beerdigungen werden derzeit je Nutzung 60,00 € berechnet. Die tatsächlichen Kosten liegen jedoch erheblich höher. Bei einer durchschnittlichen Nutzung der Feierhalle von 4 mal pro Jahr werden nur 240,00 € eingenommen.

Die tatsächlichen Kosten der letzten 4 Jahre für die Bewirtschaftung ergeben jedoch einen Durchschnittswert in Höhe von1.560,22 €/Jahr. Bei 4 maliger Nutzung ergibt dies einen Aufwand pro Nutzung von 390,05 €. Die Einnahmen decken somit nicht den Aufwand.

Amtsdurchschnitt: Feierhalle Brüel  200,00

 130,13 € Feierhalle Dabel 200,00

   Feierhalle Sternberg 191,00

   Feierhalle Witzin 190,00

   Feierhalle HohenPritz 100,00

   Feierhalle Zaschendorf   75,00

   Feierhalle Borkow   60,00

   Feierhalle Kobrow   25,00

 

Vorgeschlagen wird die Festsetzung der Gebühren für die Nutzung der Feierhalle bei einer Beerdigung auf die Höhe von 130,00 €.

Die Änderung der Gebührensatzung ist in Form einer 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren auf dem Friedhof der Gemeinde Borkow zu beschließen. (Anlage)

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren auf dem Friedhof der Gemeinde Borkow.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:  7 dagegen:  0 enth.:   0

 

Beschlussvorschlag zurückgestellt