08.11.2016 - 6.1 Pachtpreisanpassung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Bei der Erstellung der Haushaltsplanung und der Notwendigkeit der Erstellung eines Haushaltskonsolidierungsplanes besteht die Pflicht zur Überprüfung und Anpassung, Anhebung der Pachtpreise. Laut § 56 Abs. 5 i.V. m. Abs. 4 Satz 2 KV M-V gilt das auch für Nutzungsüberlassungen, in dem der volle Wert zu Grunde zu legen ist.

Zur Bestimmung des vollen Wertes müssen laut aktuellem Landesgrundstücksmarktbericht u.a. Ausführungen zum Bodenrichtwert, zur durchschnittlichen Ackerzahl und zum durchschnittlichen Pachtzins für landwirtschaftliche Nutzflächen im Landkreis L-P vorliegen. (siehe Anlage)

Der Ausschnitt aus dem Landesgrundstücksmarktbericht beinhaltet die Angaben der Pachtpreise für Acker- und Grünland sowie für bestehende Pachten und Neuabschlüsse.

Die letzte Erhöhung erfolgte laut Beschluss vom 31.05.2013, zum 01.01.2014.

Für Ackerflächen wurde ein Entgelt von 200 € je Hektar und Jahr und für Grünland 90 € je Hektar und Jahr festgelegt.

Laut Landesgrundstücksmarktbericht liegen die Durchschnittswerte für Ackerland bei 6,17 €/ha/Bodenpunkt  - 236 €/ha -  und für Grünland bei 3,11 €/ha/BP - 108 €/ha, für Bestandspachtverträge.

Bei einer durchschnittlichen Ackerzahl von 39 – Gemeinde Borkow- wären es:

6,17 x 39 = 240,63 €/ha

Bei einer durchschnittlichen Grünlandzahl von 36 – Gemeinde Borkow- wären es:

3,11 x 36 = 111,96 €/ha

Die Pachtpreise für Garten- und Erholungsflächen sowie für Garagenstandorte bewegen sich im Durchschnitt nach den Vorgaben des aktuellen Grundstücksmarktberichtes.

Die Pachtzinshöhe für die  Kleingartenanlagen liegt in Borkow bei 0,025  €/m².

Die Vorgabe laut Grundstücksmarktbericht ist eine Pachtzinshöhe von 0,03 bis 0,09 €/m² angemessen. In der Gemeinde ist zu bedenken, dass die Nutzung der einzelnen Kleingartenparzellen stark zurück gegangen ist.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Anpassung der Nutzungsentgelte für landwirtschaftliche Flächen.

r Ackerflächen auf 6,17 €/BP/ha und Grünland auf 3,11 €/BP/ha.

Das Entgelt für die Kleingartenanlage wird auf 0,04/m² festgelegt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:  6 dagegen: 1  enth.: 0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen