14.04.2016 - 6.4 Beschluß über die Ernennung des Wehrführers und...

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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Entsprechend der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Mustin haben der Wehrführer und sein Stellvertreter sowie der Vorstand eine Wahlperiode von 6 Jahren zu absolvieren.

Die Wahl der Funktionen ist durch Beschluss der Gemeindevertretung zu bestätigen. Der aus der Wahl hervorgehende Wehrführer und sein Stellvertreter sind durch den Dienstherren zu Ehrenbeamten auf die Zeit der Wahlperiode von 6 Jahren zu ernennen.

Nach der Wahl des Wehrführers Michael Kunst und seines Stellvertreters Christoph Renner am 21.03.2015 sind beide zu Ehrenbeamten der Gemeinde Mustin zu ernennen.

 

 

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Beschluss:

 

Die Wahl des Wehrführers und des Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Mustin am 21.03.2015 wird mit Beschluss der Gemeindevertretung bestätigt.

Herr Michael Kunst und Herr Christoph Renner werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zu Ehrenbeamten der Gemeinde Mustin ernannt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

              dafür:              7                            dagegen:              0                            enth.:              0

                           

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

             

 

Im Anschluss nimmt der Bürgermeister den Amtseid ab und überreicht dem Wehrführer und seinem Stellvertreter die Ernennungsurkunden.

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