13.12.2016 - 5.3 Beschluss zur Eilentscheidung einer außer- und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dabel
- Datum:
- Di., 13.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Dabel
- Federführend:
- Grundstücks-und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Brinckmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Edlich gibt den Hinweis, dass die Beschlussvorlage geändert werden muss. Die Mehrausgaben bei der Unterhaltung der Straßenbeleuchtung und die Kosten für die Malerarbeiten wurden nicht im Beschluss erfasst.
Über die Beschlussvorlage wird dennoch abgestimmt.
Anmerkung der Verwaltung: Die vorliegende Beschlussvorlage beinhaltet die notwendigen Ausgaben für Notreparatur Heizung FFw, Malerarbeiten Schule und Straßenbeleuchtung. Dazu sind außerplanmäßige und überplanmäßige Ausgaben, wie in der Begründung der Beschlussvorlage angegeben, notwendig. Die restlichen Mehrkosten die entstanden sind, sind noch im Deckungskreis vorhanden eine APL bzw. ÜPL ist hierfür nicht erforderlich. Die Beschlussvorlage wird lediglich im Betreff geändert.
Begründung:
Die Heizung in der Feuerwehr funktionierte nicht, daher waren Einzelüberprüfungen zur Fehlersuche im Zusammenhang mit Fachberatern und Elektrikern, sowie deren letztendliche Abstellung, notwendig.
Es entstanden Kosten in Höhe von 2.270,78 €, die nicht geplant waren.
Des Weiteren sind in der Schule Malerarbeiten in Höhe von 1.069,56 € und Elektroarbeiten an der Beleuchtung in Höhe von 43,51 € angefallen. Das Sachkonto für die Schule weist diese Summen noch aus, ist aber durch den Deckungskreis , außerplanmäßige Ausgabe unter 21101.5236 in Höhe von 2.100,00 € ( Wartung und Aufschaltung Einbruchmeldeanlage) und Unterhaltung Straßenbeleuchtung mit 3.400,00 € überzogen, ausgegeben.
Aus den genannten Gründen ist eine außerplanmäßige Ausgabe unter 21101.5236 in Höhe von 2.100,00 € und eine überplanmäßige Ausgabe unter 54100.52339 in Höhe von 3.400,00 € notwendig, um die Ausgaben Heizung-, Maler- und Elektroarbeiten zu realisieren.
Die Deckung der Ausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen der Grundsteuer.