13.12.2016 - 5.2 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Edlich übernimmt. Herr Rohde darf im Raum bleiben. Herr Edlich erläutert die Beschlussvorlage. Für die Gemeindevertretung ist es mal schön zu sehen, dass die Gemeinde ein Anlagevermögen von 8,6 Mio € hat. In der Gesamtrechnung schließt die Gemeinde im Jahr 2012 mit einem Überschuss.

Eine Forderung gegenüber der Stadt Sternberg in Höhe von 520.000,00 € bleibt stehen. Die Gemeinde erhält hierauf Zinsen.

 

Begründung:

Gemäß § 60 (5) KV M-V ist der Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des Folgejahres zu beschließen und die Entlastung zu erteilen. Vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft wird die Entlastung vorbehaltlos empfohlen.

 

Der Jahresabschluss der Gemeinde Dabel für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgendem Ergebnis ab:

 

Jahresüberschuss      44.160,52 €

 

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag                 0,00 €

 

Forderungen aus dem gemeinsamen Zahlungs-           520.302,18 €

mittelbestand gegenüber der Stadt Sternberg

(ehem. liquide Mittel)

 

Die Gemeindevertretung Dabel ermächtigt die Verwaltung, den ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von 44.160,52 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Dabel beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern dem Bürgermeister für die Jahresrechnung 2012 die Entlastung zu erteilen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:  7 dagegen: 0  enth.: 1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3364&TOLFDNR=29174&selfaction=print