15.06.2017 - 6.7 Kostenspaltungsbeschluss für den Ausbau der Str...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Die Gemeinde Dabel plant die Straße Zu den Achtertannen im Abschnitt innerhalb des B-Planes „Weg zu den Achtertannen“ auszubauen. Hierbei erfolgt nicht der komplette Ausbau der Straße mit allen Teileinrichtungen, sondern nur der Ausbau der Fahrbahn, der Straßenentwässerung und der Beleuchtung. Gemäß § 6 der Straßenbaubeitragssatzung kann der Beitrag für die im § 3 Abs. 2 Nr. 1-8 genannten Teileinrichtungen selbstständig erhoben werden, sobald deren Aufwand feststeht. Über die Anwendung der Kostenspaltung hat die Gemeindevertretung zu entscheiden.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Dabel beschließt, im Wege der Kostenspaltung für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Straßenentwässerung und Beleuchtungseinrichtung in der Straße Zu den Achtertannen die sich innerhalb des B-Planes „Weg zu den Achtertannen“ befindet, Straßenausbaubeiträge zu erheben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

        9

dagegen:

       0

enth.:

       0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen