24.11.2016 - 8.4 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hüller verliest die Beschlussvorlage inkl. Begründung . Es gibt keine Fragen.

 

Begründung:

Gemäß § 60 (5) der KV ist der Jahresabschluss bis spätestens des Folgejahres zu beschließen und die Entlastung zu erteilen. Vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Witzin wird die Entlastung vorbehaltlos empfhohlen.

 

Der Jahresabschluss der Gemeinde Witzin für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgendem Ergebnis ab:

 

Jahresüberschuss     17.509,22 €

 

Forderungen aus dem gemeinsamen Zahlungsmittelbestand   457.409,39 €

gegenüber der Stadt Sternberg (ehem. Liquide Mittel)

 

Bilanzsumme3.699.817,85 €

 

Die Gemeindevertretung Witzin ermächtigt die Verwaltung, den ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von  17.509,22 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Witzin beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfasung Mecklenburg-Vorpommern dem Bürgermeister für die Jahresrechnung 2012 die

Entlastung zu erteilen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:5dagegen:   0enth.:1

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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