24.11.2016 - 8.4 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do., 24.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hüller verliest die Beschlussvorlage inkl. Begründung . Es gibt keine Fragen.
Begründung:
Gemäß § 60 (5) der KV ist der Jahresabschluss bis spätestens des Folgejahres zu beschließen und die Entlastung zu erteilen. Vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Witzin wird die Entlastung vorbehaltlos empfhohlen.
Der Jahresabschluss der Gemeinde Witzin für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgendem Ergebnis ab:
Jahresüberschuss 17.509,22 €
Forderungen aus dem gemeinsamen Zahlungsmittelbestand 457.409,39 €
gegenüber der Stadt Sternberg (ehem. Liquide Mittel)
Bilanzsumme3.699.817,85 €
Die Gemeindevertretung Witzin ermächtigt die Verwaltung, den ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von 17.509,22 € auf neue Rechnung vorzutragen.