24.11.2016 - 8.1 Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zur Erläuterung der Beschlussvorlage stellt sich Herr Schatow vom Landkreis LUP vor.

Herr Hüller erläutert, dass es diverse Treffen gab, in denen signalisiert wurde, dass es zu einer Trennung der Schule in einen regionalen und einen gymnasialen Teil kommen kann, wenn die Vereinbarung nicht geschlossen wird. Für mindestens 98% der Schüler am Regionalen Bildungsgang der Gesamtschule in Sternberg muss die Vereinbarung durch die Gemeinden geschlossen werden. Der Gymnasial-Anteil könnte letztlich ganz aus Sternberg verschwinden und die Schüler aus der Region müssen nach Schwerin oder Güstrow in die entsprechenden Schulen fahren.

Die Frage nach der Endgültigkeit der Vereinbarung wird dahin gehend beantwortet, dass es einen gesetzlichen Vertrag geben wird mit entsprechenden Kündigungsregelungen. Die Kreisumlage würde sinken um 0,6%, wenn die Vereinbarung greift. Ziel des Landkreises sei es, die Schulstandorte zu erhalten. Die Schülerzahlen bilden eine wichtige Grundlage. Aber die Gemeinden mit vielen Kindern tragen auch eine erhöhte Last.

Werden die 98% nicht erreicht, muss der Landkreis eine Entscheidung treffen.

 

Herr Hüller verliest die Beschlussvorlage inkl. Begründung.

 

Begründung:

 

Der Landrat des Landkreises LUP hat die Städte und Gemeinden des Amtes Sternberger Seenlandschaft mit Schreiben vom 03.06.2016 aufgefordert, zur Sicherung der Finanzierung des Regionalen Bildungsganges an der Verbundenen Regionalen Schule und Gymnasium „David Franck“ Sternberg eine vertragliche Vereinbarung zu schließen (siehe Anlage 1).

Die Notwendigkeit dieser Vereinbarung ergibt sich aus der Sicherstellung der grundlegenden Finanzierungsverantwortung für den Regionalen Bildungsgang. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Grundlagen wurden vom Landkreis überprüft. In einem Schreiben des Landrates vom 26.07.2016 (siehe Anlage 2) auf eine Anfrage des Amtes Sternberger Seenlandschaft vom 04.07.2016 (Anlage 3) geantwortet und darin folgende Kernaussagen getroffen:

 

  1. Es werden nur Vereinbarungen geschlossen, wenn dieses für alle Schulstandorte gelingt.
  2. Die Vereinbarungen sollen mit allen beschickenden Wohnsitzgemeinden am Regionalen Bildungsgang geschlossen werden.
  3. Bei Abschluss der Vereinbarungen mit allen betroffenen Städten/Gemeinden wird die Kreisumlage um 0,6 % abgesenkt.
  4. Die zusätzlichen Ausgaben in den Haushalten, die aufgrund des Abschlusses der Vereinbarung als notwendige Ausgaben anfallen, sind als Pflichtausgabe anzusehen.
  5. Eine gesetzliche, einheitliche Regelung im Schulgesetz würde die Vereinbarung verdrängen, ist aber zum derzeitigen Zeitpunkt angesichts der notwendigen politischen Willensbildungsprozesse und des Gesetzgebungsverfahrens nicht abzusehen.
  6. Die Übertragung der Schulträgerschaft für alle Schulen auf den Landkreis stößt angesichts der klaren Aufgabenzuweisung im Schulgesetz und in der Kommunalverfassung auf rechtliche Grenzen und ist so nicht realisierbar.
  7. Die bisher getätigten Leistungen und noch bestehenden Verpflichtungen durch den Schulverband werden mit ersparten Gebäudekosten für die Beschulung der Regionalschüler abgetan.

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Vertragliche Vereinbarung über die Sicherstellung der Finanzierung des regionalen Bildungsganges an der Verbundenen regionalen Schule und Gymnasium Sternberg zwischen dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Gemeinde Witzin zu schließen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die weiteren notwendigen Vertragsverhandlungen zu führen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:6dagegen:   0enth.:0

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage