16.02.2017 - 8.3 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dally erläutert den HH-Plan und die HH-Satzung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018.

Im Finanz-HH gibt es keine Problem. Im Ergebnis-HH sind keine großen Ausgaben möglich.

Die Gemiende hat keine Kredite laufen. Bis 2021 hat man um die 500.000€ liquide Mittel, wenn keine großen Investitionen vorgenommen werden.

Die Schlüsselzuweisungen sind verhältnismäßig gering (durch geringe EW-Zahl).

Ausgaben für  Baumpflegemaßnahmen sind in den letzten Jahren erhöht worden.Freiwillige Leistungen halten sich in Grenzen.

Fördermittel für Wege können jetzt beantragt werden, da Leistungsphasen 1-3 im HH berücksichtigt sind.

Dieser HH ist genehmigungsfrei, aber erst müssen die Unterlagen zur Kommunalaufsicht geschickt werden und dann veröffentlicht werden, um die Ausgaben dann auch planmäßig tätigen zu können.

Herr Hüller verlist die Begründung und den Beschlussvorschlag.

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V vom 14.06.2012 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß

§ 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Witzin beschließt die Haushaltssatzung r die Jahre 2017 und 2018..

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

5

dagegen:

0

enth.:

0

 

Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung ausgeschlossen:

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage

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