16.02.2017 - 12 Weitere Vorgehensweise Regenrückhaltebecken
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do., 16.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Frau Steuber verweist auf die letzte Sitzung des FBA Witzin vom 08.02.2017 mit folgenden Ausführungen:
Aus dem Protokoll:
Herr Kröplin:
- in der Vergangenheit wurden Pflegemaßnahmen, Unterhaltungsarbeiten und Reparaturarbeiten am Regenrückhaltebecken durch die Gemeinde durchgeführt.
Frau Steuber:
- Vereinbarung zwischen Gemeinde dem Straßenbauamt liegt vor, danach obliegt die Unterhaltung der Kanalisation dem Straßenbauamt, die Unterhaltung des Regenrückhaltebeckens aber der Gemeinde.
- es liegt eine Stellungnahme des Landkreises zur Unterhaltspflicht vor. Zu prüfen wäre der Nutzungsgrad des Beckens. Hier 25 % durch Bundesstraße und 75 % durch Gemeinde. Es könnte eine Störung der Geschäftsgrundlage vorliegen.
Festlegung: Gemeinde sollte mit Hilfe der Kommunalaufsicht eine gütliche Einigung mit dem Straßenbauamt herbeiführen.
Frau Steuber schlägt vor, dass Herr Hüller in Begleitung mit einerr dazu befähigten Person den Termin wahrnimmt. 2011 sind bereits Gelder für den Notüberlauf und ander Neuen Welt (wg. Rücklauf auf Straße) investiert worden.