17.01.2017 - 5.2 Antrag auf Teileinziehung eines Straßenabschnit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Di., 17.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Brüel
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eric Frank
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Begründung:
Durch den Ausschuss für Stadtentwicklung Bau und Verkehr der Stadt Brüel wurde folgende Maßnahme als Vorlage für die Stadtvertretung erarbeitet.
Es wird beabsichtigt, den Teilabschnitt Straße Schweriner Straße/Schmiedestraße bis zur Einbindung Weg zum Roten See (200m) der auf dem Grundstück der Gemarkung Brüel, Flur 1, Flurstück 511/3 und Flur 10 Flurstück 1 teileinzuziehen. Sowie den Teilabschnitt Schmiedestraße bis zur Einbindung Am Mühlenberg (300m) der auf dem Grundstück der Gemarkung Brüel, Flur 10, Flurstück 15/2 teileinzuziehen.
Diese Teilabschnitte stellt eine Verbindung zwischen der Bundesstraße 104 und der Bundesstraße 192 dar. Die Verkehrsbedeutung dieses Teiles besteht ausschließlich für den Anliegerverkehr, dennoch wird er, insbesondere durch Lkw-Verkehr und technischen Gerät über 7,5t, als Abkürzung zwischen den vorgenannten Bundesstraßen genutzt. Diese Nutzung steht dem Ausbauzweck entgegen.
Beabsichtigt ist, den Nutzerkreis für diesen Straßenabschnitt auf 7,5 t und auf den Anlieger-, Linien- und Lieferverkehr zu beschränken, um auch so die Sicherheit für Anlieger, insbesondere Kinder zu erhöhen.
Zur Durchsetzung dieser Teileinziehung ist ein Antrag (gem. § 9 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) v. 13.01.93) an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim erforderlich.