14.12.2017 - 6.1 Satzung der Gemeinde Dabel über die Erhebung vo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Begründung:

Mit der Neuordnung der Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern ist die Gemeinde  gesetzliches Mitglied im Wasser- und Bodenverband „Mildenitz-Lübzer Elde“. Durch eine Veränderung des Beitragssatzes besteht die Notwendigkeit eine neue Satzung einschl. der notwendigen Kalkulation zu erstellen und zu beschließen. Gleichzeitig wurde die Satzung dahingehend geändert, dass gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung die Gebührenhöhe sich an Gebühreneinheiten, die von der Größe der Grundstücke abhängen, orientiert. Grundsätzlich werden nur noch die Eigentümer von Grundstücken veranschlagt mit Ausnahme der Pächter von gemeindeeigenen Flächen. Jeder Grundstückseigentümer bekommt als Anlage zu seinem Bescheid eine Auflistung aller sich in seinem Eigentum befindlichen Flächen und kann sic h so seine Gebühren von seinen Pächtern wieder einfordern.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Dabel beschließt:

  1. Satzung der Gemeinde Dabel über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes " Mildenitz-Lübzer Elde"

 

  1. Die Kalkulationsgrundlagen werden zur Kenntnis genommen

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

        7

dagegen:

        2

enth.:

         1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage