01.06.2017 - 6.2 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Bei der Prüfung des Sondervermögens der Stadt Brüel hat Herr Necke unterstützt, um Fragen ausführlich zu erläutern.

 

Er Erke erfragt, wie lange noch das Sondervermögen geprüft wird.

Herr Dally erläutert dazu, dass das Sondervermögen nur noch in 2014 und 2015 geprüft wird.

 

 

Begründung:

 

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13. Juli 2011 § 60 i.V.m. der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresrechnung 2013 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 16.05.2017.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Stadtvertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2013 liegt diesem Beschluss bei.

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Brüel beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Sternberger Seenlandschaft über

1. die Feststellung der Jahresrechnung 2013 des städtebaulichen Sondervermögens

2. die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013 des städtebaulichen Sondervermögens.

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

9

dagegen:

0

enth.:

0

 

Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung  ausgeschlossen: Herr Goldberg

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage