28.09.2017 - 6.1 1. Nachtragshaushalt der Stadt Brüel für das Ha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Brüel
- Datum:
- Do., 28.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Reinhard Dally
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dally gibt Erläuterungen zum 1. Nachtragshaushalt und beantwortet die Fragen der Stadtvertreter.
Begründung:
Die Stadtvertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn
- im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen oder
- bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen,
Gemäß § 12 Punkt 5 GemHVO-Doppik kann in Einzelfällen mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde ein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 Nummer 2 durch Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gedeckt werden, soweit dies der nachhaltigen Haushaltskonsolidierung dient. Gemäß der Verwaltungsvorschrift ist eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung gegeben, wenn im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Haushaltskonsolidierung durch Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit zumindest eine dauerhafte Reduzierung des negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen erreicht wird.
Anlagen zur Vorlage
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