28.09.2017 - 6.2 Antrag auf Teileinziehung eines Straßenabschnit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Lange:

Der Bau der Umgehungsstraße hat viel Geld gekostet. Mit dem Beschluss soll auch vorallem die Schmiedestraße geschützt werden.

 

Begründung:

Der beantragte Teilabschnitt stellt eine Verbindung zwischen der Bundesstraße 104 und der Bundesstraße 192 dar. Aufgrund der heutigen technischen Ausstattung mit modernen Navigationsgeräten, die in den meisten Fällen den kürzesten Weg anzeigen, wird der überregionale Verkehr in Richtung Wismar durch die Ortschaft Brüel geleitet, obwohl durch Vorwegweisung auf eine Benutzung des Bundesfernstraßennetzes hingewiesen wird. Die Verkehrsbedeutung  dieses Teiles besteht ausschließlich für den Anliegerverkehr, dennoch wird er, insbesondere durch Lkw-Verkehr und technischen Gerät über 7,5t, als Abkürzung zwischen den vorgenannten Bundesstraßen genutzt. Diese Nutzung steht dem Ausbauzweck entgegen.

 

Zur Durchsetzung dieser Teileinziehung ist ein Antrag (gem. § 9 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) v. 13.01.93) an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim erforderlich.

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt, den Antrag auf Teileinziehung r den Teilabschnitt Schweriner Straße/Schmiedestraße bis zur Bundesstraße 104 der auf dem Grundstück der Gemarkung Brüel, Flur 1, Flurstück 511/3, Flur 10 Flurstück 1, Flur 3, Flurstück 293/9, sowie 281/2, 280/3, 280/2, 279/2, 278/2 und Anpassung an die bereits vorhandenen Teileinziehungen in der Schulstraße und Teilabschnitt Schweriner Straße, sowie den Antrag auf Teileinziehung r den Teilabschnitt Schmiedestraße bis zur Einbindung Am Mühlenberg (300m) der auf dem Grundstück der Gemarkung Brüel, Flur 10, Flurstück 15/2 an die zuständige Behörde, hier der Landrat LK Ludwigslust- Parchim zu stellen. Der Fahrzeugverkehr ist zu beschränken, hier durch das Verbot für Fahrzeuge über dem tatsächlichen Gesamtgewicht 7,5 t, Anlieger-, Linien- und Betriebs- und Versorgungsdienst frei.

Die Kosten von ca. 1.200 €r die Beschaffung von Verkehrszeichen sind in den Nachtragshaushalt 2018 einzustellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen