30.11.2017 - 7.3 Satzung der Stadt Brüel über die Erhebung von G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Stadtvertretung Brüel
- Datum:
- Do., 30.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Reinhard Dally
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Mit der Neuordnung der Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern ist die Stadt gesetzliches Mitglied im Wasser- und Bodenverband „Obere Warnow“. Aufgrund der Anhebung des Beitrages auf 9,00 € je Beitragseinheit besteht die Notwendigkeit einer neuen Gebührenkalkulation. Gleichzeitig wurde die Satzung dahingehend geändert, dass gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung die Gebührenhöhe sich an Gebühreneinheiten, die von der Größe der Grundstücke abhängen, orientiert. Grundsätzlich werden nur noch die Eigentümer von Grundstücken veranschlagt mit Ausnahme der Pächter von gemeindeeigenen Flächen. Jeder Grundstückseigentümer bekommt als Anlage zu seinem Bescheid eine Auflistung aller sich in seinem Eigentum befindlichen Flächen und kann sic h so seine Gebühren von seinen Pächtern wieder einfordern.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,2 kB
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2
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6,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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147,8 kB
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