30.11.2017 - 7.1 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Brüel
- Datum:
- Do., 30.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Goldberg übergibt das Wort an Herrn Liese.
Herr Liese erläutert zur Prüfung der Jahresrechnung.
Herausgestochen ist dabei, dass das Objekt „Wariner Straße 10“ defizitär ist. Die Stadt sollte versuchen, dieses zu veräußern.
Begründung:
Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13. Juli 2011 § 60 i.V.m. der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft zu beschließen.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2014 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 19.10.2017.
Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Stadtvertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.
Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2014 liegt diesem Beschluss bei.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Brüel beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Sternberger Seenlandschaft über
1. die Feststellung der Jahresrechnung 2014 des städtebaulichen Sondervermögens
2. die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014 des städtebaulichen Sondervermögens.
Anlagen zur Vorlage
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