15.02.2017 - 6.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Löbel weist zunächst darauf hin, dass auf Seiten 13 und 29 Kobrow in Mustin geändert werden muss.

 

Im Haushalt sind die Investitionen für 4 Straßen und das FFw-Fahrzeug enthalten.

 

Derzeit liegt kein vernünftiges Angebot zum FFw-Fahrzeug vor. Herr Meyer soll Auftrag für Ausschreibung Mannschaftswagen auslösen. Damit dann zum Ministerium und zur Kommunalaufsicht. Ggf. ist die Differenz zum Fördergeld übernommen werden durch die Gemeinde.

 

Bei den freiwilligen Aufgaben wurde ein höherer Betrag angesetzt (Dorffest, Jubilare, 70 Jahre FFW).

 

Herr Dally erläutert den übrigen Haushalt.

 

Hinweis von Herrn Löbel: zur Investition Schafstall fehlt die Erläuterung im Haushalt.

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V vom 14.06.2012 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß

§ 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mustin beschließt die Haushaltssatzung r die Jahre 2017 und 2018 mit Anlagen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage