07.03.2017 - 6.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dally erläutert den Haushalt.

 

Neu: Internetbewertung Rubikon – hiernach hat Borkow eine gesicherte dauernde Leistungsfähigkeit, auch in 2018.

 

Ein Haushaltssicherungskonzept ist daher nicht notwendig.

 

Begründung:

 

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V vom 14.06.2012 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß

§ 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Borkow beschließt die Haushaltssatzung r die Jahre 2017 und 2018 mit Anlagen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

7

dagegen:

          0

enth.:

          0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3543&TOLFDNR=29567&selfaction=print