07.03.2017 - 6.3 Entlastung der Bürgermeisterin von der Jahresre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Abstimmung wird durch Frau Nienkarn durchgeführt.

 

Begründung:

Gemäß § 60 (5) KV M-V ist der Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des Folgejahres zu beschließen und die Entlastung zu erteilen. Vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft wird die Entlastung vorbehaltlos empfohlen.

 

Der Jahresabschluss der Gemeinde Borkow für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgendem Ergebnis ab:

 

Jahresüberschuss       0,00 €

 

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag        0,00 €

 

Forderungen aus dem gemeinsamen Zahlungs-         221.438,69 €

mittelbestand gegenüber der Stadt Sternberg

(ehem. liquide Mittel)

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Borkow beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern derrgermeisterinr die Jahresrechnung 2012 die Entlastung zu erteilen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

        6

dagegen:

             0

enth.:

             1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage