07.03.2017 - 6.7 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach intensiver  Diskussion Einigung auf einen Betrag in Höhe von 100,00 €.

 

Festlegung: Durch Herrn Lorenz ist ein Termin mit Frau Maren Walter zur Besichtigung der Feierhalle (Dekoration ect.) zu vereinbaren.

 

Begründung:

Für die Nutzung der Feierhalle bei Beerdigungen werden derzeit je Nutzung 60,00 Euro berechnet. Die tatsächlichen Kosten liegen jedoch erheblich höher, insbesondere der Stromverbrauch. Die Einnahmen decken somit nicht den Aufwand (siehe Anlage – Kalkulation). Vorgeschlagen wird die Festsetzung der Gebühren für die Nutzung der Feierhalle bei einer Beerdigung auf die Höhe von 100,00 Euro.

Die Änderung der Gebührensatzung ist in Form einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren auf dem Friedhof der Gemeinde Borkow zu beschließen (Anlage).

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren auf dem Friedhof der Gemeinde Borkow. Die Stromkosten werden auf die Gebühren der Feierhallennutzung umgelegt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

            6

dagegen:

             0

enth.:

              1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage