20.03.2017 - 4.2 Änderung der Nutzungs- und Gebührenordnung für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Bürgermeister entscheidet über die Vermietung, d.h. er hat einen gewissen Spielraum. Gegebenenfalls kann auch eine spezielle Beschlussfassung über die Gemeindevertretung erfolgen. Auch hier soll unter § 3 Antragstellung ergänzt werden, dass auch eine vom Bürgermeister beauftragte Person die Anmeldung annehmen kann.

Herr Stein stellt den Antrag, dass unter §5 unter Punkt 1. ergänzt werden soll,dass für die Nutzung der Sporthalle 7€  pro angefangene halbe Stunde zu zahlen sind.Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Die in §5 enhaltene mögliche Barzahlung der Gebühr an den Bürgermeister  soll nach kurzer Diskussion beibehalten werden (Vorteile bei kurzfristiger Vermietung).

Herr Schröder verliest den Beschlussvorschlag.

 

Begründung:

Wie im Haushaltskonsolidierungskonzept unter Punkt 4.2 Handlungsfelder beschrieben sind Maßnahmen zur Erhöhung der Erträge und Einzahlungen ausgewiesen. Eine Maßnahme davon        ist die regelmäßige Überprüfung der Gebühren der kostenrechnenden Einrichtungen, hier die Nutzungsgebühr für die Mehrzweckhalle in Kobrow. Unter Mitarbeit der Gemeindevertretung und des zuständigen Amtes ist eine Änderung der Gebührenordnung erarbeitet worden.   

Reduzieren

Beschluss:

: Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der Nutzung- und Gebührenordnung in der vorliegenden Form. 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

7

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3574&TOLFDNR=29747&selfaction=print