20.03.2017 - 4.3 Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung über...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kobrow
- Datum:
- Mo., 20.03.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Heike Lohse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schröder berichtet von einem Anruf von der Direktorin der Verbundenen Schule und Gymnasium Sternberg, in dem sie zu bedenken gibt, dass es bei einer Entscheidung zum Abschluss der Vereinbarung um das Wohl der Schüler und den jetzigen Schulstandort gehen sollte. Viele Eltern sind deswegen beunruhigt.
Herr Schröder verliest den Beschlussvorschlag.
Begründung:
Der Landrat des Landkreises LUP hat die Städte und Gemeinden des Amtes Sternberger Seenlandschaft mit Schreiben vom 03.06.2016 aufgefordert, zur Sicherung der Finanzierung des Regionalen Bildungsganges an der Verbundenen Regionalen Schule und Gymnasium „David Franck“ Sternberg eine vertragliche Vereinbarung zu schließen (siehe Anlage 1).
Die Notwendigkeit dieser Vereinbarung ergibt sich aus der Sicherstellung der grundlegenden Finanzierungsverantwortung für den Regionalen Bildungsgang.
Zusätzliche Ausgaben in den Haushalten, die aufgrund des Abschlusses der Vereinbarung als notwendige Ausgaben anfallen, werden laut Aussage des Landkreises als Pflichtausgaben gewertet und fallen nicht unter den Vorgaben der Haushaltskonsolidierung.
Mit dem Landkreis wurden weitere Gespräche geführt und es besteht weiterhin die Möglichkeit des Abschlusses der Vereinbarung mit dem Landkreis. Hierzu sind die Beschlüsse der Gemeinden Kobrow, Hohen Pritz, Borkow, Blankenberg, Dabel und Kloster Tempzin notwendig. Entstehende Kosten sind in der Anlage 2 und kostenabsenkende Maßnahmen in der Anlage 3 dargestellt.
Vorteile der Vereinbarung:
- Mit Abschluss der Vereinbarung gilt der Schulstandort in seiner jetzigen bestehenden Form als gesichert.
- Die Trägerschaft und damit die Gesamtfinanzierung verbleiben beim Landkreis.
- Die Absenkung der Kreisumlage um 0,6 % hat Bestand.
Wird die Vereinbarung nicht geschlossen, können sich folgende Konsequenzen ergeben:
- Rückabwicklung der Vereinbarung von 2006/2009 zur Bildung der KGS und Verlust des gymnasialen Bildungsganges.
- Übertragung der Trägerschaft auf das Amt Sternberger Seenlandschaft.
Nachteil:
Das Amt übernimmt die Sicherung der Gesamtfinanzierung der Gebäude und des Personals mit allen möglichen rechtlichen Konsequenzen (zusätzliches Personal in der Verwaltung von 1,5 Stellen, ca. 75.000 € / Jahr nötig).
Es gilt eine politische, für die Zukunft des Schulstandortes Sternberg langfristige und tragfähige, Entscheidung zu treffen. Hier liegen die Vorteile und großen Chancen den Schulstandort in seiner jetzigen Form zu erhalten eineindeutig im Abschluss der vertraglichen Vereinbarung.
Beschluss:
Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.09.2016 zur vertraglichen Vereinbarung über die Sicherstellung der Finanzierung des regionalen Bildungsganges an der Verbundenen regionalen Schule und Gymnasium Sternberg zwischen den Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Gemeinde Kobrow wird aufgehoben.
Die Gemeindevertretung beschließt die Vertragliche Vereinbarung über die Sicherstellung der Finanzierung des regionalen Bildungsganges an der Verbundenen regionalen Schule und Gymnasium Sternberg zwischen dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Gemeinde Kobrow zu schließen.
Der Bürgermeister wird beauftragt die weiteren notwendigen Vertragsverhandlungen zu führen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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