04.05.2017 - 15 Sanierung Regenwasserauffangbecken

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Wortprotokoll

Herr Hüller berichtet über den Termin mit dem Straßenbauamt. Hiernach besteht ein gültiger Vertrag. Die Gemeinde ist in der Pflicht zu zahlen (AFA 30 Jahre). Erst nach Ablauf der AFA kann eine neue Investition getätigt werden. Vorher ist eine Investition nur möglich, sofern neue Leitungen verlegt werden müssten.

 

Gleichzeitig wurde über den Radweg Sternberg/Witzin gesprochen. Zunächst muss ein Planfeststellungsverfahren erfolgen. Problematik hierbei sind die Grundstückseigentümer. Geldmittel sind angeblich vorhanden.

Eine Planung erfolgt ggf. ab 2018. Herr Taubenheim und Herr Hüller sind bestrebt dies früher anzuschieben. Eine Optimierung könnte ggf. durch Flächentausch erfolgen. Hierüber würde Herr Hüller gern abstimmen lassen.

Herr Urbschat wendet ein, dass zunächst Gespräche geführt werden sollten, wie man das Verfahren beschleunigen kann. Erst dann ist auch erkennbar, um welche Grundstücke es sich handelt.

Herr Hüller bittet nur um Abstimmung, ob überhaupt, sofern es datzu kommt, gemeindliche Flächen zur Verfügung gestellt werden sollen bzw. können.

 

Abstimmung: 7 Zustimmungen/keine Gegenstimmen oder Enthaltungen.

 

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