18.05.2017 - 7.2 Satzung der Gemeinde Kloster Tempzin über die E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hat am 02.06.2016 für die Gemeinde Kloster Tempzin eine Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen. Diese Satzung umfasst rechtliche Regelungen zur Beitragserhebung für das gesamte Gemeindegebiet.

Die Gemeinde hat in den zurückliegenden Monaten die Wariner Straße im OT Tempzin ausgebauit. An dieser Straße liegen übergroße landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, die nach den rechtlichen Regelungen in der o.g. Satzung jeweils 30 % der Anliegerbeiträge zu tragen hätten. Damit ist die bestehende Satzung nicht geeignet, diese Straßenbaumaßnahme vorteilsgerecht abzurechnen. In einem ähnlichen Fall hatte das Verwaltungsgericht in Schwerin entschieden, das selbst bei einem dreifachen höheren Anliegerbeitrag gegenüber einem durchschnittlichen anliegenden Hausgrundstück dieser Beitrag nicht mehr als vorteilsgerecht anzusehen ist.

Deshalb wird vorgeschlagen, für diesen konkreten Fall eine gesonderte Satzung zu erlassen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Kloster Tempzin über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Wariner Straße im OT Tempzin

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3585&TOLFDNR=30112&selfaction=print