18.05.2017 - 7.3 Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung der E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

In der ursprünglichen Satzung ist der Geltungsbereich aufgrund der alten Plangrundlage missverständlich dargestellt. Es wurde der eigentliche Wille der Gemeinde, die Einbeziehung von Außenbereichsflachen bis zur gegenüberliegenden Einfahrt Feldweg, nicht eindeutig festgesetzt.

Mit der 1. Änderung der Ergänzungssatzung soll dies nun berichtigt u. der baurechtliche Innenbereich erweitert werden. Dabei wird durch den geänderten Geltungsbereich Baurecht für ein weiteres Baugrundstück geschaffen, wie es in der ursprünglichen Fassung der Satzung geplant war.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kloster Tempzin fasst auf der heutigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung der Satzung nach § 34 BauGB (Ergänzungssatzung).

Der Geltungsbereich befindet sich am nördlichen Ende der Häuslereistraße in Zahrensdorf u. umfasst das Flurstück 107/1 u. eine Teilfläche aus dem Flurstück 107/2 (siehe Anlage).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

0

enth.:

0

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3585&TOLFDNR=30113&selfaction=print