15.05.2017 - 8.4 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schröder verliest den Beschlussvorschlag.

 

Begründung:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresrechnung 2013 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kobrow am 19.04.2017

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann..

Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2013 liegt diesem Beschluss bei.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kobrow beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 des Rechnungsprüfungsausschusses  der Gemeinde Kobrow über

 

  1. Die Feststellung der Jahresrechnung 2013
  2. Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

7

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen