15.05.2017 - 8.3 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schröder verliest den Beschlussvorschlag.

 

Begründung:

Gemäß § 60 (5) KV M-V ist der Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des Folgejahres zu beschließen und die Entlastung zu erteilen. Vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kobrow wird die Entlastung vorbehaltlos empfohlen.

 

Der Jahresabschluss der Gemeinde Kobrow für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgendem Ergebnis ab:

 

Jahresfehlbetrag        - 21.969,74 €

 

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbertrag  0,00 €

 

Forderungen aus dem gemeinsamen Zahlungs-   291.284,58 €

mittelbestand gegenüber der Stadt Sternberg

(ehem. liquide Mittel)

 

 

Die Gemeindevertretung Kobrow ermächtigt die Verwaltung, den ausgewiesenen und festgestellten Jahresfehlbetrag in Höhe von -21.969,74 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Kobrow beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern dem Bürgermeister für die Jahresrechnung 2012 die Entlastung zu erteilen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

7

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen