20.07.2017 - 12.2 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Hüller verliest die Beschlussvorlage.

 

Begründung:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresrechnung 2013 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Witzin am 29.06.2017.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2013 liegt diesem Beschluss bei.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Witzin beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Witzin über

 

  1. die Feststellung der Jahresrechnung 2013
  2. die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013
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Abstimmungsergebnis zu 1.

 

dafür:

5

dagegen:

0

enth.:

0

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

Abstimmungsergebnis zu 2.:

 

dafür:

4

dagegen:

0

enth.:

0

 

Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung ausgeschlossen: Herr Urbschat

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

 

Herr Urbschat teilt mit, dass es immer weniger Blühflächen für Singvögel und Insekten gibt. Es ist deshalb beabsichtigt, im Herbst mit den Landwirten zusammen zukommen. Die Gemeinde ist aus dem Landschaftspflegeverband ausgetreten. Es ist aber wichtig, bestimmte Flächen für Insekten und Vögel vorzuhalten.

 

Herr Hüller informiert, dass die diesjährige Spielplatzkontrolle stattgefunden hat und das Protokoll dazu vorliegt. Er gibt die Mängel bekannt. Das Protokoll wurde bereits an Frau Stoiber weitergeleitet, damit im Bauausschuss über die Abarbeitung der Mängel beraten werden kann.