24.07.2017 - 9.2 Pachtpreisanpassung

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Schröder verliest den Beschlussvorschlag:

 

Begründung:

 

Bei der Erstellung der Haushaltsplanung und der Notwendigkeit der Erstellung eines Haushaltskonsolidierungsplanes besteht die Pflicht zur Überprüfung und Anpassung, Anhebung der Pachtpreise. Laut § 56 Abs. 5 i.V. m. Abs. 4 Satz 2 KV M-V gilt das auch für Nutzungsüberlassungen, in dem der volle Wert zu Grunde zu legen ist.

Zur Bestimmung des vollen Wertes müssen laut aktuellem Landesgrundstücksmarktbericht u.a. Ausführungen zum Bodenrichtwert, zur durchschnittlichen Ackerzahl und zum durchschnittlichen Pachtzins für landwirtschaftliche Nutzflächen im Landkreis L-P vorliegen. (siehe Anlage)

Der Ausschnitt aus dem Landesgrundstücksmarktbericht beinhaltet die Angaben der Pachtpreise für Acker- und Grünland sowie für bestehende Pachten und Neuabschlüsse.

Die letzte Erhöhung erfolgte laut Beschluss vom 25.09.2013, zum 01.01.2014.

Hauptsächlich geht es um die Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen.

Laut Landesgrundstücksmarktbericht liegen die Durchschnittswerte für Ackerland bei 6,17 €/ha/Bodenpunkt  - 236 €/ha -  und für Grünland bei 3,11 €/ha/BP - 108 €/ha, für Bestandspachtverträge.

Bei den landwirtschaftlichen Pachtverträgen werden durch die Pächter teilweise höhere Pachtpreise gezahlt.  

Die Pachtpreise für Garten- und Erholungsflächen sowie für Garagenstandorte bewegen sich im Durchschnitt nach den Vorgaben des aktuellen Grundstücksmarktberichtes.

Die anderen Gemeinden im Amtsbereich haben schon die 6,17 €/ha/Bodenpunkt für Ackerland und die 3,11 €/ha/Bodenpunkt für Grünland beschlossen.

Zum Vergleich bei einer durchschnittlichen Ackerzahl von 25 im Gemeindegebiet entspricht das 154,25 €/ha und bei einer Grünlandzahl von 32 = 99,52 €/ha.

Zur Zeit in der Gemeinde geltendes Nutzungsentgelt für Ackerland: 150 €/ha und 100 €/ha bei Grünland.  

 

Reduzieren

Beschluss nach Beschlussvorschlagsänderung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Anpassung der Nutzungsentgelte für landwirtschaftliche Flächen.

r Ackerflächen auf 160,00/ ha/Jahr und r Grünland auf 105,00/ ha/Jahr. Die Beschlussfassung, BVK-062/2013 vom 25.09.2013 gilt weiter für alle anderen Pachtflächen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschlussvorschlag geändert

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3623&TOLFDNR=30504&selfaction=print