21.09.2017 - 12.1 Beschluss über die Sanierung des Dorfgemeinscha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hüller erklärt zu der Beschlussvorlage, dass die Planung hierzu großzügig erfolgt ist.

Es besteht die Meinung, dass es wichtig wäre, eine Fußbodenheizung sowie einen warmen Raum für die Winterzeit einzuplanen. Unwichtig seien dagegen: Anbau für Krafttraining, neue Beleuchtungsanlage, und neue Sanitäreinrichtungen. Außerdem seien Folgekosten zu bedenken, die in den Folgejahren ohne Fördermittel finanziert werden müssen.

Frau Schultze vom Skaterverein wirbt für Heizung und Kraftraum (sinnvoll auch für Feuerwehr. und KITA). Über den Landessportbund sollen zusätzlich Mittel beantragt werden. Die Heizkosten kann man man über die Mitglieder und Nutzer und Fördermitel finanzieren (Münzautomat).

Frau Steuber plädiert für eine umfassende Sanierung mit Blick auf die nächsten 10-15 Jahre. Die Differenz der Eigenmittel zwischen den Varianten 1 und 2 liege gerade bei ca. 60.000€ und wäre damit vertretbar.

Herr Gülker gibt zu Bedenken, dass es wichtig ist, die Folgekosten z.B. für die Fußbodenheizung einzuschätzen, bevor investiert wird. Die Investition ist durch die hohen Fördermittel kein Problem, aber die Ausstattung und deren Betriebskosten sollen möglichst effektiv sein.

Herr Hüller betont, dass diese Entscheidung heute fallen muss, weil die Fördermittel nur bis Septenber bereitliegen. Es gibt von den GV Einspruch, dass kein Druck bei der Entscheidung erwünscht ist.

Um 20.15 Uhr stellt Fau Steuber den Antrag auf Unterberechung. Die Fraktion „Witziner Mitte“ zieht sich zur Beatung zurück. Um 20.23 Uhr betritt die Fraktion wieder den Raum. Um 20.25 Uhr geht die öffentliche Diskussion weiter. Frau Steuber gibt nach der Beratung vor, dass die laufenden Betriebskosten von der Planerin genau vorgelegt werden sollen, bevor eine Entscheidung fällt.

Die CDU (Herr Urbschat) spricht sich anschließend für die Variante 1 aus, obwohl er bedenkt, dass die Betriebskosten „mit Anbau“ nicht viel höher sein werden.

 

Es erfolgt eine Abstimmung zu den 2 Varianten:

 

Abstimmungsergebnis Variante 2:

 

dafür:

2

dagegen:

3

enth.:

2

 

 

Abstimmungsergebnis Variante 1:

 

dafür:

5

dagegen:

1

enth.:

1

 

 

Begründung:

Im Februar 2016 fasste die Gemeindevertretung Witzin den Beschluss über die Durchführung von Investitionen im 1.BA- Teilbereich Kindergarten- des Gemeindehauses Witzin. Die zurzeit laufenden Arbeiten im Rahmen der Mangelbeseitigung  werden voraussichtlich bis Ende des Monats abgeschlossen. Mit Beginn der Planungen für den 1. BA wurden der Gemeinde bereits Entwürfe für die Weiterführung der Sanierungs- bzw. Umbauarbeiten (2. bzw. 3. Bauabschnitt)  in Verbindung mit Modernisierungsmaßnahmen vorgelegt. Eine abschließende Entscheidung wurde dazu aus mehreren Gründen nicht getroffen. Eine wesentliche Rolle spielte dabei der gesamte Investitionsumfang. Weiterhin sollte ebenfalls eine einvernehmliche Lösung mit dem Skaterverein gefunden werden. In Vorbereitung der heutigen Gemeindevertretersitzung wurde das Thema somit nochmals in der letzten Bau- und Finanzausschusssitzung im Juli 2017 behandelt. Dort wurde festgelegt, dass eine Beschlussvorlage über eine Grundsatzentscheidung zur Fortführung der Maßnahme vorbereitet werden soll. Entsprechend der Vorgaben wurde in Abstimmung mit dem Skaterverein und  dem Bürgermeister, durch das Architekturbüro Hempel & Kresse aus Grevesmühlen, eine Entwurfsplanung und eine Grobkostenschätzung erarbeitet. Diese wurde bereits mit dem Planungsstand Juli 2017zur letzten Gemeindevertretersitzung fertiggestellt. In Vorbereitung der heutigen Sitzung erfolgte daraufhin Ende Juli eine nochmalige Abstimmung zwischen Frau Steuber, Herrn Urbschat, Herrn Hüller und Herrn Köbernick. Dabei wurden die im Entwurf aufgeführten Leistungspositionen im Einzelnen nochmals erörtert und Schwerpunkte für eine nochmalige Überarbeitung des Planungsentwurfs festgelegt. Der überarbeitete Entwurf liegt nunmehr zur Beschlussfassung vor. Aus finanziellen Gründen sollte die vorliegende Kostenschätzung zum jetzigen Zeitpunkt (vor der Grundsatzentscheidung) mit einem möglichst minimalen Aufwand erarbeitet werden. Die Kostenübersicht und der Planungsentwurf sind der Anlage zu entnehmen. Da es sich nur um eine sogenannte Entwurfsplanung handelt, kann diese bei einer entsprechenden positiven Grundsatzentscheidung der Gemeinde im Rahmen einer Weiterführung der Planungsleistungen weiterentwickelt und gegebenenfalls geändert werden.

 

Zur Diskussion stehen folgende Varianten:

 

Variante 1 Skater- und Mehrzwecksaal (ohne Punkte b bis e Variante 2)

Folgende Schwerpunkte sind mit der Baumaßnahme umzusetzen:

  • Abbruch Nutzbelag mit vermuteter Betonsohle
  • Einbau Fußbodenheizung, Dämmung, thermisch aktivierte (Heizung)

Betonsohle und Skaterbelag

  • Ergänzung Prallschutzwand
  • Teilweise Erneuerung Elektroinstallation (u.a. Nebenräume und Sanitärbereich)
  • Installation Anzeigetafel und Beschallungsanlage
  • Ergänzung Wärmedämmung im Deckenbereich
  • Erneuerung Sanitärbereich mit Einbau von Trennwänden usw.
  • Fliesen-, Putz- und Malerarbeiten
  • Haustechnikverkleidung, Einbau neuer Innentüren
  • Herstellen eines 2. Rettungsweges

KG300ca. 231,4 T€

KG 400ca.   88,5 T€

Baunebenkosten/ Honorare                    ca.   73,1 T€

Gesamtkosten                      ca. 393,0 T€

 

 

Variante 1 (ohne Anbau)

Voraussichtliche Finanzierung (im Falle einer Bewilligung):

  • ZuwendungenILLERL- 255,5 T€
  • Eigenmittel               - 137,5 T€
  • Gesamtausgaben ca.         - 393,0 T€

 

 

oder

Variante 2 (mit Anbau)

Folgende Schwerpunkte sind mit der Baumaßnahme umzusetzen:

a)      Umbau Skaterhalle/Mehrzwecksaalca. 320,0 T€

b)     Anbau Bereich Giebel Skaterhalleca.   85,9 T€

c)      Fassadeca.     6,0 T€

d)     Modernisierung/Umbau Gemeindebereichca.   30,4 T€

(einschließlich behindertengerechtes WC)

e)      Erneuerung Bereich Kellertreppe mit Überdachungca.   17,7 T€

f)       Baunebenkosten/Honorare                ca. 102,0 T€

Gesamtkosten                      ca. 562,0 T€

 

 

Variante 2 (mit Anbau)

Voraussichtliche Finanzierung (im Falle einer Bewilligung):

  • ZuwendungenILLERL- 365,3 T€
  • Eigenmittel               - 196,7 T€
  • Gesamtausgaben      - 562,0 T€

 

 

oder

Variante 3

Der 2. BA Skater- und Mehrzwecksaal wird nicht durchgeführt.

 

 

Anmerkungen:

  • In Vorbereitung der heutigen Sitzung wurden weitere Honorarangebote von Planern aus dem     Amtsbereich abgefordert. Diese liegen bisher noch nicht vor. Eine abschließende Entscheidung über die Beauftragung der Planungsleistungen wird für die nächste Sitzung vorbereitet. Da es im Rahmen der vorgesehenen Baumaßnahme zu einer deutlichen Erhöhung des Gebrauchswerts kommt (Erhöhung von einem sehr einfachen Standard auf einen mittleren Standard) und bei Variante 2 auch noch durch den Anbau eine Vergrößerung der nutzbaren Fläche erreicht wird, sind die finanziellen Aufwendungen als Herstellungskosten anzusehen. Es handelt sich bei der Maßnahme somit um eine Investition.
  • Der Gemeinde stehen noch Finanzmittel des Landkreises aus dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft- Unser Dorf soll schöner werden“ in Höhe von 30 T€ zur Verfügung.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Witzin beschließt die Weiterführung bzw. Nichtweiterführung der Sanierungs- bzw. Umbauarbeiten in Verbindung mit notwendigen Modernisierungsarbeiten für den 2. Bauabschnitt- Gemeindebereich und Skaterhalle, entsprechend dem vorliegenden Entwurf des Architekturbüros Hempel & Kresse vom 04.09.2017 gemäß Variante 1 Skater- und Mehrzwecksaal (ohne Anbau).

 

Bei Bestätigung der Variante 1 oder 2 wird der Bürgermeister beauftragt, die notwendigen Unterlagen für einen Antrag auf Zuwendungen über die Förderung des Programms der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) erarbeiten zu lassen (damit verbunden Präzisierung und Ergänzung der Planungsunterlagen). Weiterhin sind umgehend, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem Pächter (dem Skaterverein), die Nutzungsmodalitäten für die ertüchtigte Mehrzweckhalle auszuarbeiten. Es muss sichergestellt werden, dass alle Vereine die Mehrzweckhalle nutzen können. Die Hauptverantwortung für die Organisation und Nutzung der Halle sollte weiterhin  bei dem Skaterverein bleiben. Es muss geregelt werden, wie die Subventionierung der lfd. BK erfolgt und wem die Einnahmen aus der Hallennutzung, zu welchen Teilen zufließen. Die verbindliche Vereinbarung muss spätestens zum Zeitpunkt der weiteren Beauftragung (nach Fördermittelzusage) vorliegen.

Die für die Planungsleistungen (nur Leistungen zur Erarbeitung der Fördermittelanträge) notwendigen Finanzmittel in Höhe von 10,00 T€ sind 2017 als außerplanmäßige Ausgabe bereitzustellen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

5

dagegen:

1

enth.:

1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage