25.09.2017 - 7.1 Beschluss zur Selbsteinschätzung der Gemeinde K...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schröder beschreibt, dass in Vorbereitung dieser Sitzung ausgiebig über die Selbsteinschätzung gesprochen wurde. Dabei hat man sich selbstkritisch den Spiegel vorgehalten und ist dann in der Summe auf 56 Punkte gekommen.

Herr Taubenheim hebt die gute Wahlbeteiligung von über 61% bei den letzten Bundestagswahlen am 24.09.2017 hervor und unterbreitet den Vorschlag, die Punktzahl in diesem Bereich von 3 auf 5 Punkte zu erhöhen. Damit sind die Gemeindevertreter einverstanden.

Es folgt die Abstimmung mit der Änderung von +2 Pkt. auf 58 Punkte in der Gesamtbewertung (Zusammenfassung).

 

Begründung: Mit dem am 30. Juni 2016 in Kraft getretenen Gemeinde-Leitbildgesetz (GVOBL. M-V S. 461) und der darauf basierenden Fusionsverordnung (in Kraft getreten am 21. Juli 2016, GVOBl. M-V S. 530) ist in Mecklenburg-Vorpommern eine neue geförderte Phase freiwilliger Gemeindefusionen eingeläutet worden. Auf der Grundlage einer Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit sollen die Gemeinden des Landes zur Schaffung leistungsfähiger Strukturen bewogen werden. Dabei soll eine großzügige finanzielle Unterstützung die Akzeptanz von freiwilligen Zusammenschlüssen erhöhen. Um die Gemeinden bei der Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit und bei hieran anschließenden Fusionsprozessen zu unterstützen, werden vom Land finanzierte Koordinatoren eingesetzt. Das Innenministerium geht davon aus, dass die neuen Regelungen nicht nur eine Chance eröffnen, zu leistungsfähigen Gemeindestrukturen zu kommen, sondern stellen auch einen erfolgversprechenden Weg zur Entschuldung oder wenigstens Teilentschuldung gerade kleinerer Gemeinden dar. Das Ergebnis der Selbsteinschätzung stellt lediglich eine Grundlage für eine eigenverantwortliche Entscheidung über freiwillige Fusionen dar (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 GLeitbildG). Gesetzliche oder administrative Gemeindefusionen („Zwangsfusionen“), die auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung zumindest für die laufende Legislaturperiode ohnehin ausgeschlossen sind, können schon verfassungsrechtlich (Art. 3 GG) nicht davon abhängig gemacht werden, wie die betreffende Gemeinde subjektiv ihre Zukunftsfähigkeit beurteilt. Es bestand insofern keine Veranlassung, die Selbsteinschätzungen mit dem Ziel durchzuführen, die eigene Situation in einem besseren Licht darzustellen, als es sachlich und objektiv geboten wäre. Für eine Gesamtauswertung der Selbsteinschätzung werden die in den Einzelkriterien erreichten Punkte addiert. Liegt die Summe der Punkte über 50 kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde – ggf. gerade noch – zukunftsfähig ist. Jeder Gemeinde steht es allerdings – gerade bei einer nur knappen Überschreitung dieses Wertes – frei, dennoch nicht von einer Zukunftsfähigkeit in den bestehenden Gemeindegrenzen auszugehen, weil bspw. in einem von der Gemeinde als besonders wichtig erachtetem Themenbereich nur wenige Punkte erreicht wurden oder eine negative Entwicklung in einzelnen Bereichen zu erwarten ist. Auch Gemeinden, die auf der Grundlage des erreichten Punktewertes von der Zukunftsfähigkeit ihrer Struktur ausgehen, können in Ansehung der Situation benachbarter Gemeinden darüber entscheiden, ob sie dennoch für Fusionen offenstehen, um tragfähige Gemeindestrukturen ggf. auch jenseits der bestehenden eigenen Gemeindegrenzen zu ermöglichen. Die Auswertung der einzelnen Kriterien ergab für die Gemeinde Kobrow einen Punktewert von 56. Damit ist die Zukunftsfähigkeit gegeben.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage