16.11.2017 - 11.1 Satzung der Gemeinde Witzin über die Erhebung v...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hüller beantragt, die TOP 11.1 und 11.2 im Block abzustimmen. Dem wird einstimmig (6xJa-Stimmen) zugestimmt.

Herr Dally erläutert kurz die Notwendigkeit dieser Beschlussvorlagen. Der Eigentümer bekommt jetzt direkt den Bescheid und muss sich von den Pächtern die Gebühren selbst wieder einfordern.

Nachdem die Beschlussvorschläge sowie die Begründung von Herrn Hüller verlesen wurden, erfolgt die Abstimmung.

 

Begründung:

Mit der Neuordnung der Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern ist die Gemeinde nunmehr gesetzliches Mitglied in 2 Wasser- und Bodenverbände. Deshalb besteht die Notwendigkeit für jeden Wasser- und Bodenverband eine eigene Satzung einschl. der notwendigen Kalkulation zu erstellen und zu beschließen. Gleichzeitig wurde die Satzung dahingehend geändert, dass gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung die Gebührenhöhe sich an Gebühreneinheiten, die von der Größe der Grundstücke abhängen, orientiert. Grundsätzlich werden nur noch die Eigentümer von Grundstücken veranschlagt mit Ausnahme der Pächter von gemeindeeigenen Flächen. Jeder Grundstückseigentümer bekommt als Anlage zu seinem Bescheid eine Auflistung aller sich in seinem Eigentum befindlichen Flächen und kann sic h so seine Gebühren von seinen Pächtern wieder einfordern.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Witzin beschließt:

  1. Satzung der Gemeinde Witzin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes " Mildenitz-Lübzer Elde"

 

  1. Die Kalkulationsgrundlagen werden zur Kenntnis genommen

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage