16.11.2017 - 11.2 Satzung der Gemeinde Witzin über die Erhebung v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do., 16.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Reinhard Dally
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Mit der Neuordnung der Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern ist die Gemeinde nunmehr gesetzliches Mitglied in 2 Wasser- und Bodenverbände. Deshalb besteht die Notwendigkeit für jeden Wasser- und Bodenverband eine eigene Satzung einschl. der notwendigen Kalkulation zu erstellen und zu beschließen. Gleichzeitig wurde die Satzung dahingehend geändert, dass gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung die Gebührenhöhe sich an Gebühreneinheiten, die von der Größe der Grundstücke abhängen, orientiert. Grundsätzlich werden nur noch die Eigentümer von Grundstücken veranschlagt mit Ausnahme der Pächter von gemeindeeigenen Flächen. Jeder Grundstückseigentümer bekommt als Anlage zu seinem Bescheid eine Auflistung aller sich in seinem Eigentum befindlichen Flächen und kann sic h so seine Gebühren von seinen Pächtern wieder einfordern.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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17,3 kB
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