16.11.2017 - 11.4 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hüller beantragt, die TOP 11.4 und 11.5 im Block abzustimmen. Dem wird mit 5 Ja-Stimmen  zugestimmt. Herr Hüller enthält sich teilweise wegen Befangenheit.

Herr Hüller übergibt die Leitung zur Blockabstimmung an Herrn Torsten Redmann.

Herr Redmann verliest die 2 Beschlussvorschläge und die Begründungen und bittet um die Abstimmung.

Nach der Abstimmung übergibt Herr Redmann das Wort wieder an Herrn Hüller.

 

Begründung:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresrechnung 2014 erfolgt  durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Witzin am 23.10.2017

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann..

Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2014 liegt diesem Beschluss bei.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Witzin beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 des Rechnungsprüfungsausschusses  der Gemeinde Witzin über

 

  1. Die Feststellung der Jahresrechnung 2014
  2. Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014

 

 

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Abstimmungsergebnis zu 1. Feststellung der Jahresrechnung 2014:

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2. Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014:

 

dafür:

5

dagegen:

0

enth.:

0

 

Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung ausgeschlossen: Herr HHHhans Hüller

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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