16.11.2017 - 11.5 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do., 16.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2015 erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Witzin am 23.10.2017
Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann..
Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2015 liegt diesem Beschluss bei.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Witzin beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Witzin über
- Die Feststellung der Jahresrechnung 2015
- Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015
Abstimmungsergebnis zu 1. Feststellung der Jahresrechnung 2015:
dafür: | 6 | dagegen: | 0 | enth.: | 0 |
Beschluss gefasst wie vorgeschlagen
Abstimmungsergebnis zu 2. Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015:
dafür: | 5 | dagegen: | 0 | enth.: | 0 |
Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung ausgeschlossen: Herr Hans Hüller
Beschluss gefasst wie vorgeschlagen