16.11.2017 - 11.6 Grundsatzbeschluss geringfügig Beschäftigte für...

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Wortprotokoll

Die Mittel für zusätzlich geringfügig Beschäftigte können nur über einen Nachtragshaushalt bereitgestellt werden. Stellenplanänderungen unterliegen grundsätzlich der Genehmigungspflicht durch die Kommunalaufsicht.

Die Gemeindevertreter stimmen einstimmig dem Vorschlag zu, die finanziellen Mittel für 2 geringfügig Beschäftigte in den Nachtrags-HH einzustellen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

0

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen