16.11.2017 - 11.6 Grundsatzbeschluss geringfügig Beschäftigte für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do., 16.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Die Mittel für zusätzlich geringfügig Beschäftigte können nur über einen Nachtragshaushalt bereitgestellt werden. Stellenplanänderungen unterliegen grundsätzlich der Genehmigungspflicht durch die Kommunalaufsicht.
Die Gemeindevertreter stimmen einstimmig dem Vorschlag zu, die finanziellen Mittel für 2 geringfügig Beschäftigte in den Nachtrags-HH einzustellen.