26.10.2017 - 7.1 Satzung der Gemeinde Kloster Tempzin über die E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kloster Tempzin
- Datum:
- Do., 26.10.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Reinhard Dally
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dally erläutert die Beschlussvorlage.
Begründung:
Mit der Neuordnung der Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern ist die Gemeinde gesetzliches Mitglied im Wasser- und Bodenverband „Obere Warnow. Durch eine Änderung der Beitragshöhen besteht die Notwendigkeit eine neue Satzung einschl. der notwendigen Kalkulation zu erstellen und zu beschließen. Gleichzeitig wurde die Satzung dahingehend geändert, dass gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung die Gebührenhöhe sich an Gebühreneinheiten, die von der Größe der Grundstücke abhängen, orientiert. Grundsätzlich werden nur noch die Eigentümer von Grundstücken veranschlagt mit Ausnahme der Pächter von gemeindeeigenen Flächen. Jeder Grundstückseigentümer bekommt als Anlage zu seinem Bescheid eine Auflistung aller sich in seinem Eigentum befindlichen Flächen und kann sic h so seine Gebühren von seinen Pächtern wieder einfordern.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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21,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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6,5 kB
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Anlagen
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1
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124,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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166,5 kB
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