16.11.2017 - 6.3 Grundsatzbeschluss über die Einrichtung einer A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mustin
- Datum:
- Do., 16.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eckardt Meyer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Löbel erläutert die Beschlussfassung. Herr Löbel sieht die Einrichtung einer Amtskammer nicht als Nutzen und wird dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen. Es sind ausreichend Mittel im Haushalt vorhanden, um neue Kleidung anzuschaffen.
Herr Meyer fügt hinzu, dass es anfänglich noch nicht zu einem Spareffekt kommt. Es soll zunächst lediglich zur Vereinfachung dienen, da besonders Jugendliche schnell aus ihrer Kleidung herauswachsen. Die Beschaffung der Kleidung für die Erwachsenen belibt zunächst bei den einzelnen Feuerwehren.
Begründung: Die Bürgermeister der Gemeinden des Amtes Sternberger Seenlandschaft haben sich mehrheitlich für die Einrichtung einer Amtskammer (Bekleidungskammer) für die Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Sternberger Seenlandschaft ausgesprochen. Mit der Einrichtung der Amtskammer schaffen wir eine zentrale Stelle für alle Feuerwehren des Amtes, in der zukünftig alle Bekleidungs- und weitere Ausrüstungsgegenstände gelagert bzw. vorgehalten und verwaltet werden. Mit der weiteren Entwicklung dieser “Tauschstelle“ entfällt in den einzelnen Feuerwehren die Lagerung und die Einzelbeschaffung durch die Gemeinden.
Die Amtskammer soll durch einen durch die Amtsfeuerwehr berufenen Kleiderwart geführt werden.
Vorgesehen ist zunächst die Einrichtung der Amtskammer und zentrale Lagerung der vorhandenen Bekleidungsausrüstung der Feuerwehren. Insbesondere bei den Jugendfeuerwehren ist ein ständiger Wechsel der Bekleidung zu verzeichnen. Insofern soll damit zunächst der Vorteil der Mehrfachnutzung der vorhandenen Ausrüstung genutzt werden.
Durch eine zentrale Beschaffung auf Amtsebene wird zukünftig auch die Nachbeschaffung kostengünstiger.
Die Einrichtung einer Amtskammer soll nicht nur im Hinblick einer Kostenoptimierung, sondern auch im Interesse einer Vereinfachung der Arbeit der Feuerwehren erfolgen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mustin beschließt die Beteiligung zur Einrichtung einer gemeinsamen Amtskammer und unterstützt die weitere Entwicklung dieser Einrichtung zu einer zentralen Ausrüstungsstelle für Bekleidung und Persönlicher Schutzausrüstung der Feuerwehren des Amtes Sternberger Seenlandschaft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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