16.11.2017 - 6.4 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mustin
- Datum:
- Do., 16.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Angeli, als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses, erläutert die durchgeführte Rechnungsprüfung und die Beschlussvorlage.
Begründung:
Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2014 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Mustin am 21.09.2017
Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann..
Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2014 liegt diesem Beschluss bei.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mustin beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Mustin über
- Die Feststellung der Jahresrechnung 2014
- Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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